Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates vom 30.03.2023 wird nach Maßgabe vorhandener Mittel eine Wohnsitzförderung für StudentInnen in Höhe von €300,- seitens der Gemeinde Kleblach-Lind gewährt. Voraussetzung dafür ist der Nachweis einer gültigen Studienberechtigung.
Die Förderung dient dem Zwecke der Aufrechterhaltung des Hauptwohnsitzes in der Gemeinde Kleblach-Lind für StudentInnen, die nicht von ihrem Wohnsitz aus ihr Studium absolvieren können.
Wohnsitz-Förderung_für_StudentInnen.pdf (0.12 MB)