Alternativenergieförderung

Lt. Beschluss des Gemeinderates vom 06.04.1999 und 02.06.2016 sind folgende Förderungen möglich:


Alternativenergieförderung
Solaranlagen bis max. 12 m²€ 40,--/m²
Biomasse-Heizungsanlagen mit automatischer Brennraumbeschickung (Hackschnitzelheizungen)€ 900,--
Scheitholz-Gebläseheizungsanlagen mit Pufferspeicher (Stückholzkessel) sowie Pellets-Heizungen€ 600,--


Förderantrag: Antrag_-_Alternativenergieförderung.pdf herunterladen (0.1 MB)

Dem Förderantrag sind die Rechnungen mit Einzahlungsbestätigung, ein Abnahmeprotokoll sowie im Falle einer Landesförderung die Zusage der Landesförderung beizulegen.

Abnahmeprotokoll_Alternative_Energie.pdf (0.05 MB)