Barrierefreiheitserklärung

Die Gemeinde ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 30a des Kärntner Antidiskriminierungsgesetz - K-ADG zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website http://www.kleblach-lind.at 


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Gemeinde ist bestrebt diese Website entsprechend Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) anzupassen.

Ein entsprechender Evaluierungsprozess ist gestartet.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 18.01.2022 erstellt.


Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden wie beschrieben laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme bzw. Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an kleblach-lind@ktn.gde.at mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in der Website". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.


Kontakt:

Gemeindeamt Kleblach-Lind
Lind 25
9753 Lind/Drau


Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen des Bundeslandes wenden. Die Beschwerde wird dahingehend überprüft, ob es sich um einen Verstoß gegen die Vorgaben des § 30a des Kärntner Antidiskriminierungsgesetz - K-ADG durch Organe des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der durch Landesgesetz eingerichteten Selbstverwaltungskörper handelt. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Ombudsstelle dem Land oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie auf der Webseite der Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen.


Fakultative Inhalte: Zusatzinformationen und Bedienungshilfe

Hinweise zu Bedienung: Seitenstruktur, Navigations- und Orientierungshilfen

Um die Inhalte im Sinne der Barrierefreiheit möglichst zugänglich zu halten, folgen die Seiten einer einheitlichen Struktur. Die Navigation enthält folgende Sprungmarken zu den folgenden Seitenbereichen, die teilweise auch über Landmark Roles erreichbar sind:

  • - Zum Inhalt springen (Accesskey 1)
  • - Zur Navigation springen (Accesskey 2)
  • - Zum Subnavigation springen (Accesskey 3)
  • - Zur Suche springen (Accesskey 4)

Benutzerinnen und Benutzer von Screenreader finden in den Seiten optisch versteckte Zusatzinformationen, zum Beispiel Hinweis zum Linkverhalten sofern der Link nicht im selben Fenster öffnetSuchoption

Die Suche bietet eine Volltextsuche nach Webseiten-Inhalten und in Dokumenten. Die Suchergebnisse werden in derselben Seite dynamisch erzeugt und ausgegeben.


Sprachauszeichnung und Sprache

Die Standardsprache ist für jede Webseite eingestellt. Innerhalb einer Webseite streben wir an, alle anderssprachigen Textstellen entsprechend zu kennzeichnen.


Link-Verhalten

  • Alle Links öffnen im selben Fenster und sind nicht explizit gekennzeichnet.Wenn in Ausnahmefällen Links neue Fenster öffnen, sind wir bemüht dieses Verhalten mit dem Zusatz "öffnet in einem neuen Fenster" als Tooltipp auszuzeichnen.Links auf interne Dokumente enthalten im Linktitel das Dokumentformat und die Größe des Dokuments oder es steht neben dem Dokumentennamen.


Dokumente

Wir sind bemüht, die Zugänglichkeit auch in den PDF-Dokumenten laufend zu verbessern, und orientieren uns dazu in Ergänzung zu den Richtlinien für barrierefreie Inhalte am ISO-Standard PDF/UA. Ein barrierefreier Zugang zu den Inhalten aller PDF-Dokumente nach PDF/UA kann nicht vollständig ermöglicht werden. Bitte teilen Sie uns per E-Mail an kleblach-lind@ktn.gde.at mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen.

LEADER-Projekt "Energieeffizienz Kleblach-Lind"

Im Rahmen der Erstellung von digitalen Leitungsplänen wurden bei der Gemeinde Kleblach-Lind sämtliche Leuchten und Anlagenteile der Straßenbeleuchtung erhoben und beurteilt, sowie ein Projekt für die Sanierung und energetische Optimierung der Straßenbeleuchtung ausgearbeitet. Insgesamt gibt es im Gemeindegebiet 231 Lichtpunkte. Es ist geplant, die zum Teil schon 60 Jahre alte und ziemlich desolate Beleuchtung auf energieeffiziente LED-Leuchten umzustellen, die Schaltstellen zu sanieren, den Überspannungsschutz nachzurüsten sowie die gesamte elektrotechnische Anlage zu überprüfen.

Diese Umstellung ist wesentlich, um die Energieeffizienz in der Gemeinde zu forcieren und für die Bevölkerung eine zeitgemäße Beleuchtung zu gewährleisten. Weiters soll als Vorbildwirkung das Bewusstsein für die Wichtigkeit des Klimaschutzes gestärkt werden und dadurch weitere Energieeinsparungsmaßnahmen angeregt werden.

Im Zuge des Projektes wird nicht nur die Umweltbelastung verringert, sondern es kann auch eine Senkung der Stromkosten erreicht werden. 

Mit diesem nachhaltigen Projekt wird ein wichtiger Beitrag für mehr Energieeffizienz, Umweltbewusstsein, CO2-Einsprung und Wirtschaftlichkeit geleistet. Darüber hinaus bedeutet die Umstellung auf LED-Leuchten eine Bewusstseinsbildung und Vorbildwirkung für andere Gemeinden.

Das Projekt wird im Programm für ländliche Entwicklung - Vorhabensart 19.2.1 - gefördert. Der Förderbetrag von € 28.433,27 setzt sich aus Mitteln von Bund, Land und Europäischer Union zusammen.

Weiterführende Links:

- Zur Internetseite der Kommission

- Zu den fördergebenden Bundes- bzw. Landesstellen

 Energieeffizienz 1

Energieeffizienz 2

Energieeffizeinz 3

Energieeffizienz 4

Energieeffizeinz 5