Lt. Beschluss des Gemeinderates vom 06.04.1999 und 02.06.2016 sind folgende Förderungen möglich:
Alternativenergieförderung |
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Solaranlagen bis max. 12 m² | € 40,--/m² |
Biomasse-Heizungsanlagen mit automatischer Brennraumbeschickung (Hackschnitzelheizungen) | € 900,-- |
Scheitholz-Gebläseheizungsanlagen mit Pufferspeicher (Stückholzkessel) sowie Pellets-Heizungen | € 600,-- |
Förderantrag: Antrag_-_Alternativenergieförderung.pdf herunterladen (0.1 MB)
Dem Förderantrag sind die Rechnungen mit Einzahlungsbestätigung, ein Abnahmeprotokoll sowie im Falle einer Landesförderung die Zusage der Landesförderung beizulegen.
Abnahmeprotokoll_Alternative_Energie.pdf (0.05 MB)