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Aushängezeitraum: 31.03.2026
Verordnung – Verbot des Feueranzündens
Die Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau hat aufgrund der aktuellen Witterungsverhältnisse (Trockenheit, Wind) eine Verordnung erlassen:
Jegliches Feueranzünden sowie das Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich ist ab sofort und bis auf Weiteres verboten.
Das Verbot gilt für den gesamten politischen Bezirk Spittal an der Drau.
Zuwiderhandlungen stellen eine Verwaltungsübertretung dar und werden entsprechend geahndet.
Details siehe Verordnung der BH Spittal an der Drau
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