„Kärnten Bonus PLUS 2023“: 600 Euro gezielte Hilfe

Kärnten Bonus Plus

Land Kärnten hat den Kärnten Bonus 2023 zum Kärnten Bonus PLUS 2023 erweitert: 600 Euro Direkthilfe. Rund 70.000 Haushalte sind bezugsberechtigt. Geben auch Sie Ihren Antrag ab! 

Die Einkommensgrenzen (netto, ohne Sonderzahlungen, ohne Zusatzzahlungen wie Alimente, Pflegegeld, Kinderbeihilfe, Wohnbeihilfe etc.) für den Kärnten Bonus Plus 2023 sind: Alleinstehende: 1.600 Euro (statt Kärnten Bonus 2023: 1.460); Haushalte mit zwei volljährigen Personen: 2.400 Euro (statt 2.200); Zuschlag für jede weitere Person (Kind oder Erwachsener): 400 Euro; bei Alleinerziehenden wird der Zuschlag für jede weitere minderjährige Person auf 700 Euro erhöht (statt 400). 

Wie wird ausgezahlt? Jene Haushalte, die bereits den Kärnten Bonus 2022 bekommen haben oder die 2022 erstmals eine Kärntner Sozialleistung bezogen haben, erhalten den Kärnten Bonus Plus 2023 automatisch! Und zwar in vier Tranchen: Ende Jänner: 100 Euro, Anfang Feber: 300 Euro, Anfang März: 100 Euro, Anfang April: 100 Euro. Sie brauchen kein Ansuchen stellen!

Jene Haushalte, die einen Antrag zu stellen haben (entweder online oder mit Hilfe ihrer Hauptwohnsitzgemeinde ab 31. Jänner), weil sie den Bonus nicht automatisch erhalten, aber unter die Einkommensgrenzen fallen, erhalten den Bonus in Tranchen, sobald der Antrag eingelangt bzw. bewilligt wurde. Wird er zum Beispiel im Feber bewilligt, so erfolgt die Auszahlung in drei Tranchen: Feber: 400 Euro; März: 100 Euro, April: 100 Euro.
 
Rechenbeispiele: 

Alleinerziehende mit zwei Kindern:1.600 Euro + 700 Euro + 700 Euro = 3.000 Euro (NETTO, ohne Sonderzahlungen, ohne Sozialleistungen wie Familienbeihilfe, Wohnbeihilfe etc.)
Ehepaar mit zwei Kindern: 2.400 Euro + 400 Euro + 400 Euro = 3.200 Euro (NETTO, ohne Sonderzahlungen, ohne Sozialleistungen wie Familienbeihilfe, Wohnbeihilfe etc.)
Haushalt mit zwei erwachsenen Personen und drei weiteren Haushaltsmitgliedern (z. B. 2 Kinder und 1 Großelternteil): 2.400 Euro + 400 Euro + 400 Euro + 400 Euro = 3.600 Euro (NETTO, ohne Sonderzahlungen, ohne Sozialleistungen wie Familienbeihilfe, Wohnbeihilfe, Pflegegeld etc.)  

Die Einreichfrist endet am 30. April 2023!

Nähere Informationen und Unterstützung bei der Beantragung im Gemeindeamt.


25.01.2023