Bürgerinformation Anrainerpflicht - Heckenschnitt

AWV

Für sämtliche Unfälle, die sich aufgrund eines mangelnden Pflanzenrückschnitts ereignen, haftet die/der Liegenschaftseigentümer/in. 

Wir empfehlen Ihnen deshalb, Ihre Bäume, Sträucher und Hecken rechtzeitig zurückschneiden zu lassen. 

Gemeinsam helfen wir den Entsorgern für eine unfallfreie Entleerung der Mülltonnen. 

Gemäß § 91 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) hat die Behörde die Grundeigentümer aufzufordern, Bäume, Sträucher, Hecken und dergleichen, welche die Verkehrssicherheit, insbesondere die freie Sicht über den Straßenverlauf oder auf die Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs, oder welche die Benützbarkeit der Straße einschließlich der auf oder über ihr befindlichen, dem Straßenverkehr dienenden Anlagen z.B. Oberleitungs-, und Beleuchtungsanlagen, beeinträchtigen, auszuästen oder zu entfernen.

Der Baum- und Strauchschnitt kann beim Abfallwirtschaftsverband Spittal in Schüttbach 27, 9800 Spittal/Drau KOSTENLOS innerhalb der Öffnungszeiten abgegeben werden. 

MO. – FR. von 08:00 – 12:00 & 13:00 – 17:00

11.04.2024